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Wer zahlt bei Konzertabsage wegen Krankheit / Corona etc.?
#1
(18.02.2022, 16:06)Lucky schrieb: , dass "die Veranstaltung aufgrund einer Erkrankung des Sängers von der Agentur abgesagt wurde"

Oje, und da geht es ans Eingemachte für die AB, so wie ich das verstanden habe.

Also Ausfall wegen Corona ist "höhere Gewalt", aber Ausfall seitens der Band belastet letzten Endes deren Konto, oder? Sad  - Oder bin ich da falsch informiert? Kopfkratz
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#2
Ich kenn mich da nicht so aus. Wer bezahlt denn die "höhere Gewalt"?
Ich hab auch keine Ahnung, was da für Kosten entstehen, wenn es so frühzeitig abgesagt wird.

Aber es ist echt schade, dass es abgesagt und nicht verschoben wird. Wird nicht eigentlich ein Ersatztermin gesucht?
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#3
So weit ich mich erinnere, war das bei Rüsselsheim auch 2020 und 2021 so, dass ein Neukauf notwendig wurde.
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#4
Ja genau, ich hatte schon dreimal Karten gekauft. Ich hoffe es gibt einen neuen Termin, näher an meinem Wohnort werden die Jungs sicher nicht auftreten.

@Wise Teddy, ja, soweit ich weiß, ist das so. Wenn die Künstler absagen, legen Sie drauf weil sie für den Ausfall zahlen müssen. Aber wie genau das geregelt ist, da bin ich auch überfragt.

Interessant finde ich aber auch die Formulierung "Krankheit DES Sängers", ist ja nicht nur einer Großes Grinsen
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#5
Thema geteilt: Das Thema "Neue Konzerte und Verschiebungen bitte nur für Meldungen dazu nutzen, vielen Dank Nick
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#6
Wer wofür wie viel zahlen oder nicht zahlen muss, ist meines Wissens nach jeweils im Gastspielvertrag zwischen Band und Location/Veranstalter geregelt, ich würd's mal als "individuell verschieden innerhalb gewisser üblicher Richtlinien" formulieren. Hier (Link) ist so ein Beispiel, was in so einem Gastspielvertrag drinstehen kann, und da wird bei Punkt 12 auch nochmal unterteilt, wie früh die Absage kommt.
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#7
Ok, dankeschön, das war wirklich mal interessant!
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#8
Oh danke, ja, ist interessant. Kann aber letztlich alles bedeuten, da von vielen Faktoren abhängig, oder?
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#9
eines ist jedenfalls immer sicher, der Kartenkäufer ist es nicht, der zahlt, der hat immer Anspruch auf Erstattung, das kann auch im Kleingedruckten nicht ausgeschlossen werden.

Und dann gibt es sicher auch für Veranstalter und Künstler Versicherungen, die das Risiko abfedern
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#10
Ja, Lu, so 'ne Versicherung macht Sinn. (Und ersteres ist auch klar.) Nick Haben die Jungs hoffentlich....

Während die WG damals auf dem Zenit ihrer Erfolge einen Konzertausfall bestimmt aus der Portokasse kompensieren konnten (?), sind die AB ja noch eine so junge Band, die bisher nur vor vergleichsweise kleinem Publikum aufgetreten ist. Hachja
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